Qualitätssiche­rungsbe­suche – § 37 SGB XI

  • Die Sternschnuppe ambulante Kinderkrankenpflege führt im Auftrag der Pflegekassen Qualitätssicherungsbesuche nach § 37 SGB XI durch.
  • Diese Besuche werden durch Fachkräfte der Einrichtung sichergestellt.

Kommentar verfassen