Qualitätssicherungsbesuche – § 37 SGB XI Kommentar verfassen / Leistungsmerkmale / Von Sternschnuppe Die Sternschnuppe ambulante Kinderkrankenpflege führt im Auftrag der Pflegekassen Qualitätssicherungsbesuche nach § 37 SGB XI durch. Diese Besuche werden durch Fachkräfte der Einrichtung sichergestellt.