Grundpflege

Im Rahmen der ambulanten Kinderkrankenpflege sind Leistungen über SGB XI in Form eines Beratungs- bzw. Erstgesprächs mit den Klienten und Angehörigen zu vereinbaren und in Form eines schriftlichen Pflegevertrages festzulegen.

  • Körperpflege
  • An- und Ausziehen
  • Mund- und Zahnpflege
  • Rasieren und Kämmen
  • Unterstützung bei Ausscheidungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Betten und Lagern
  • Prophylaxen

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