Im Rahmen der ambulanten Kinderkrankenpflege sind Leistungen über SGB XI in Form eines Beratungs- bzw. Erstgesprächs mit den Klienten und Angehörigen zu vereinbaren und in Form eines schriftlichen Pflegevertrages festzulegen.
- Körperpflege
- An- und Ausziehen
- Mund- und Zahnpflege
- Rasieren und Kämmen
- Unterstützung bei Ausscheidungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Betten und Lagern
- Prophylaxen