Leitbild

Unsere Philosophie

Wir, die Sternschnuppe ambulante Kinderkrankenpflege und alle Mitarbeiter, möchte Familien mit chronisch kranken und schwerstmehrfach behinderten Kindern in allen Bereichen des täglichen Lebens unterstützend und beratend zur Seite stehen. Hierbei möchten wir auf die Einzigartigkeit der Kinder und deren Familien eingehen und deren Bedürfnisse individuell erfüllen.

Unsere Mitarbeiter

Die Mitarbeiter der Sternschnuppe ambulante Kinderkrankenpflege arbeiten im Bezugspflegesystem. Dies bedeutet, dass jedes Kind und seine Familie ein festes Team an Mitarbeitern hat um einen qualitativ hochwertigen Stand der Betreuung zu gewährleisten und einen stetigen Wechsel zu verhindern. Auf Anregungen und Bedürfnisse der Mitarbeiter wird die Geschäftsführung der Kinderkrankenpflege Sternschnuppe zu jeder Zeit eingehen. Durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Angebote für die Mitarbeiter, sichern wir die stetig qualitativ hochwertige Versorgung der Kinder und deren Familien. Ebenfalls werden wir versuchen auf die Wünsche und Bedürfnisse der Familien einzugehen und diese zu erfüllen. Bei Problemen und Krisen ist die Geschäftsführung jeder Zeit für alle beteiligten ansprechbar.

Unsere Ziele

Das zukünftige Ziel der Sternschnuppe ambulante Kinderkrankenpflege ist die Qualitätssicherung an Hand der ISO Norm 9001:2000 dauerhaft sicher zu stellen. Aus diesem Grunde wird das Qualitätsmanagement der Sternschnuppe ambulante Kinderkrankenpflege von Anfang an die ISO Norm 9001:2015 verfolgen.

Des Weiteren suchen wir Kooperationspartner um Geschwisterkinder auf zu fangen und Eltern in Krisensituationen adäquat unterstützen zu können.

Die Geschwisterkinder sollen ab diesem Jahr besonders in unserem Fokus stehen. Frau Fischer widmet sich diesem Thema in der nächsten Zeit besonders und wir hoffen bereits zu den Sommerferien 2017 erste Projekte vorstellen zu können.

Die Sternschnuppe ambulante Kinderkrankenpflege wird beratend tätig sein und möchte im weiteren Verlauf in enger Zusammenarbeit mit allen Kostenträgern, als Beratungsstützpunkt fungieren. Dies umfasst unter anderem die Bereiche des Sozialgesetzbuches und Anträge, die im weiteren Verlauf auf die Familien zukommen, in Form von Begleitung in Tageseinrichtungen, Inklusion, Hilfsmittel, Teilhabe am sozialen Leben etc.