Alle Leistungen der ambulanten Krankenpflege müssen vom Haus- oder Facharzt verordnet werden. Dazu gehören u. a. folgende Leistungen:
- Injektionen
- Medikamentengabe und Überwachung
- Einreibungen
- Verbandswechsel, Wund- und Dekubitusversorgung
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- medizinische Bäder
- Überwachung von Infusionen
- Portversorgung und Portnadelwechsel
- Parenterale Ernährung
- Absaugen der oberen Luftwege
- Trachealkanülenversorgung
- Anus Praeter Versorgung
- Urostoma Versorgung
- Katheterisierung der Harnblase und Katheterpflege
- neurologische Krankenbeobachtung